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Automietvertrag für Selbstfahrer

Der Vertrag besteht aus 2 Ausfertigungen und gilt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner. Der vertragsunterzeichnende Mieter bestätigt, dass er mit den Mietbedingungen einverstanden ist. Er bestätigt auch, dass alle persönlichen Angaben der Wahrheit entsprechen und die Dokumente echt und gültig sind.

Vermieter: Antonija Krezic
Olgastraße 9, 88045 Friedrichshafen
Handy: +491753759775
www.bodenseeoldtimer.de
Steuer-Nr.: 61161/10645
Mieter/Fahrer: Name/Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnt:
Handy:
Führerschein Nr:
Personalausweis Nr:
Wagen: Fahrzeugtyp: VW Käfer Cabrio 1302 LS
Kennzeichen: FN FN71 H
Fahrgestellnummer: 1512282101
Farbe: Blau
Anzahl Sitzplatz (MAX): 4
Kraftstoff: Super E5
Vorschäden: JA [ ] NEIN [ ], Wenn JA,Welche?:


Kosten:
1 Tag (Mo-So)
249 € - 200 Frei-Km
Wochenende(Sa-So/ 2 Tage)
399 € - 400 Frei-Km
4 Stunde
150 € - 100 Frei-Km
Woche
999 € - 1000 Frei-Km
Je Mehrkilometer
0,60 €

Benzin ist im Mietpreis nicht erhalten.

Tankregelung: Vollgetankt bei Abholung, Vollgetankt Zurück.


Mietpreis inklusive Vollkaskoversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung.


Der Mieter hat bei der Übergabe des Oldtimers ebenfalls erhalten:

1) Fahrzeugschein JA [ ] , NEIN [ ]
2) Picknickkorb mit Decke JA [ ] , NEIN [ ]
3) Navi GPS Garmin JA [ ] , NEIN [ ]

Mietbeginn:

Abfahrt am:____________ Uhrzeit:______________KM-Stand:_________

Tankfüllstand (bitte ankreuzen)

LEER1/2VOLL

Ort, Datum Unterschrift Mieter Unterschrift Fahrer Unterschrift Vermieter



Mietende: (Rückgabe Protokoll)

Rückgabe am:_____________Uhrzeit:__________KM-Stand:__________

Tankfüllstand (bitte ankreuzen)

LEER1/2VOLL

Nach einer gemeinsamen Begutachtung durch den Vermieter und dem Mieter des zurückgegebenen Fahrzeugs wurden offensichtlichen Mängel oder Schaden festgestellt.

Vorschäden: JA [ ] NEIN [ ], Wenn JA,Welche?:


Bei der Rückgabe des Oldtimers hat der Mieter außerdem folgendes zurückgegeben:

1) Fahrzeugschein JA [ ] , NEIN [ ]

2) Picknickkorb mit Decke JA [ ] , NEIN [ ]

3) Navi GPS Garmin JA [ ] , NEIN [ ]

Ort, Datum Unterschrift Mieter Unterschrift Fahrer Unterschrift Vermieter

Allgemeine Mietbestimmungen für Oldtimer zum Selbstfahren (Stand 05/2023)

Das Fahrzeug entspricht der StVO. Der Mieter hat bei Übergabe zwingend einen deutschen Personalausweis oder EU-Reisepass sowie einen für Deutschland gültigen Führerschein vorzulegen und bestätigt durch die Entgegennahme des Wagens am vereinbarten Termin, diesen ohne erkennbare Mängel in verkehrssicherem Zustand mit ordnungsgemäßer Bereifung und Fahrzeugschein (auch als Option Garmin GPS Navi, Picknickkorb „Concorde“ für 4 Personen,Picknickdecke), als auch eine Kurzbedienungsanleitung erhalten zu haben. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in bar bei Abholung des Fahrzeugs, oder die Zahlung des Mietpreises wird bei Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb von 2 Wochen auf das unten genannte Konto zu überweisen. Es besteht eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 300 pro Schadensfall. Der Mieter versichert, dass er seit mind. 5 Jahren im Besitz eines in Deutschland gültigen, im römischen Alphabet geschriebenen Führerscheins ist und das Fahrzeug nicht zu gewerblichen oder gesetzeswidrigen Zwecken benutzen wird. Der Mieter/Fahrer muss das 23. Lebensjahr vollendet haben. Führt ein anderer als der Mieter den Wagen, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Dem Mieter obliegt in diesem Falle die Einhaltung des Mindestalters und die Kontrolle eines gültigen Führerscheins des Fahrers.

Die Anmietung eines Oldtimers beginnt und endet an der Adresse Olgastraße 9, 88045 Friedrichshafen oder an einem zuvor vereinbarten anderen Standort. Die Tagesmiete dauert 23 Stunden und beginnt um 9:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr am nächsten Tag. Der Beginn und das Ende der Mietzeit können ebenfalls im Voraus anders vereinbart werden. Wenn der Mieter keine Garage für den Oldtimer über Nacht zur Verfügung stellen kann, wie zuvor erwähnt, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug bis 21:00 Uhr an den Vermieter zurückzugeben.

Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der Bedienung des Oldtimers vertraut zu machen, insbesondere mit dem Umstand, dass die Fahrzeugtechnik dem Stand der 60er-70er Jahre entspricht. Es wird speziell darauf hingewiesen, dass das Bewegen eines historischen Wagens im heutigen Straßenverkehr eine defensive Fahrweise erfordert. Am Oldtimer sind das ganze Jahr Sommerreifen montiert, die bei Temperaturen unter 7°C einen längeren Bremsweg haben. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, eine Geschwindigkeit von 100 km/h darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat stets darauf zu achten, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Der Miet-Oldtimer darf nicht ohne Genehmigung des Vermieters auf einem Trailer transportiert werden.

Das Befahren von Rennstrecken (bspw. Nürburgring u.a. ) sowie die Teilnahme an motorsportlichen Rallyes, sind ausdrücklich untersagt.

Auslandsfahrten Bitte beachten Sie als Selbstfahrer, dass sie mit Mietfahrzeugen nur nach Österreich, in die Schweiz, nach Lichtenstein und nach Italien einreisen dürfen. Für alle anderen Länder besteht ein Einreiseverbot bzw. ist die Einreise nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.

Beim Tanken ist unbedingt darauf zu achten, dass ausschließlich Super Benzin (95 Oktan) und kein Super mit E10 getankt wird, da sonst der Motor Schaden nehmen kann. Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. nur Motul Typ 20 W 50 Öl nachzufüllen (das Öl befindet sich im Kofferraum des Fahrzeugs). Der Mieter ist außerdem verpflichtet, bei einem eindeutig erkennbaren Mangel das Fahrzeug unverzüglich an geeigneter Stelle anzuhalten, den Motor abzustellen und den Vermieter zu verständigen.

Bei einer Panne ist der Vermieter grundsätzlich und unverzüglich nach Eintritt der Panne telefonisch zu verständigen. Der Mieter hat das Recht, einen Pannendienst mit der Behebung des Fehlers vor Ort zu beauftragen. Ist dann eine größere Reparatur erforderlich, muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich den Vorfall telefonisch anzeigen oder ggf. mit Ort- und Zeitangabe auf Anrufbeantworter zu sprechen und hat eine Antwort des Vermieters binnen 1 Std. abzuwarten. Belege vorgestreckter Kosten müssen Datum, Ort und Autokennzeichen enthalten. Bei einem Unfall hat der Mieter den Unfallort gem. der StVO abzusichern und in jedem Falle die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Es ist nicht erlaubt, im Auto zu rauchen und durch die Waschanlage zu fahren, sowie es in irgendeiner Weise zu waschen, um Schäden am Auto zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass das Dach bei Regen und unbeaufsichtigtem Abstellen vollständig geschlossen ist. Klebestreifen und andere Spuren von einem evtl. angebrachten Blumenschmuck, die nicht durch eine normale Wagenwäsche beseitigt werden können, sind vor der Rückgabe des Wagens vollständig zu entfernen. Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur dann auf den Sitzen mitgenommen werden, wenn der Mieter durch entsprechende Unterlagen sicherstellt, dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit an die Sitze gelangen kann und auch kein Tiergeruch in den Sitzen hängenbleibt. Der Mieter wäscht das Auto vor der Rückgabe nicht, aber wenn das Auto übermäßig verschmutzt ist, gehen zusätzliche Kosten für die weitere Reinigung zu Lasten des Mieters.

Der Mietpreis ist zu 100% im Voraus bei Vertragsabschluss fällig. Bei Stornierung des Mietvertrages bis 4 Wochen vor Mietbeginn fallen 25% des Mietpreises an, bis 1 Woche vor Mietbeginn 50%, danach ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten. Im Mietpreis sind bereits km inbegriffen, jeder weitere Kilometer wird mit dem Satz laut Preisliste/ Übergabeprotokoll berechnet.

Der Mieter darf den vereinbarten Rückgabezeitpunkt maximal um 30 Minuten überziehen. Ist der Wagen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erschienen, verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen weiteren Tag zum Tagesmietpreis lt. gültiger Preisliste. Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden, ansonsten wird der Betrag pro Liter des mutmaßlichen Kraftstoffmangels verrechnet (es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Vermieter nach der Rückgabe gemeinsam das Auto an einer nahegelegenen Tankstelle zu tanken ) . Nach der Rückgabe des Autos füllen der Mieter und der Vermieter gemeinsam das Rückgabeprotokoll aus, das den Zustand des zurückgegebenen Autos festlegt.

Haftung des Mieters: Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck. Der Mieter haftet für Unfallschäden und Folgeschäden am Fahrzeug bis zur Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall im gesamten Umfang eines Schadens bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen im Rahmen der techn. Einweisung. Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung/Haftung; der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen. Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter, muss dieser ab 23 Uhr generell für einen Stellplatz in einer Garage oder einem abgeschlossenen oder überwachten Grundstück sorgen, dazu zählen auch Hotelparkplätze. Nächtliches Parken am Straßenrand ist nicht erlaubt.

Gewährleistung und Erstattung des Vermieters: Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs vor oder während der Mietdauer ist der Vermieter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzwagens verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters. Wird jedoch ein Ersatzwagen gestellt, überträgt sich das Mietverhältnis auf den Ersatzwagen zu gleichen Bedingungen. Der Vermieter übernimmt bei einem Totalausfall des Oldtimers nur aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, eine Rückholung eines ausgefallenen Fahrzeuges oder Auslagen für Pannenhilfe und Bergungskosten in Höhe vorgelegter Belege nur innerhalb eines Radius von max. 150 km rund um den Standort des Vermieters. Außerhalb dieses Radius ist der Mieter für den professionellen Rücktransport eines defekten Fahrzeuges bis zum vereinbarten Rückgabetermin auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter daher unbedingt vor Mietantritt die Prüfung oder den Neu-Abschluss einer Mitgliedschaft eines Pannendienstes/Schutzbriefes bspw. beim ADAC, AVD oder Ähnlichen.

Bei einem nicht durch den Mieter verschuldeten Totalausfall des Fahrzeugs erstattet der Vermieter den Mietpreis der folgenden Miettage vollständig, an dem betreffenden Tag des Ausfalls wird der Mietpreis anteilig im Verhältnis von den tatsächlich gefahrenen zu den zugrunde liegenden freien Tageskilometern oder Zeit zurückerstattet. Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 60er-70er Jahre entspricht (z.B. das Fehlen von Kopfstützen). Der Mieter wurde ausdrücklich auf das schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten von Oldtimerfahrzeugen gegenüber Neufahrzeugen hingewiesen; für sich daraus ergebenden Schäden / Verletzungen des Mieters oder der Insassen ist eine Haftung der Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen/Schadensersatz geltend machen. Eine Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Was tun bei Schlechtwetter?

Das Wichtigste vorneweg: sind sich Fahrzeugbesitzer und Gastfahrer einig, was in den meisten Fällen zutrifft, kann die Buchung kostenlos um bis zu zwei Monate nach dem ursprünglichen Termin verschoben werden. Dies kann ganz einfach über unsere Webseite vorgenommen werden. Meistens haben weder der Gastfahrer noch der Fahrzeugbesitzer Interesse daran, dass der Sharingvorgang bei schlechtem Wetter stattfindet: der Gastfahrer hat mehr Fahrspaß, kann mehr im Freien unternehmen und ist weniger eingeschränkt, wenn er das Fahrzeug an einem Tag mit guten Wetter für sich hat. Fehlende Rostschutzbehandlung und diverse Hohlräume, in denen sich gerne mal die Nässe einnistet, führen dazu, dass auch der überwiegende Teil der Oldtimer- und Youngtimerbesitzer ihr Auto bei schlechtem Wetter lieber in der Garage stehen lässt. Von geringerer Fahrzeugsicherheit bei älteren Autos ganz zu schweigen. Aufgrund dieser gleichen Interessenlage kann die Buchung daher in den meisten Fällen unkompliziert um bis zu sechs Wochen verschoben werden. Wenn es aufgrund von schlechtem Wetter nicht möglich ist, ein Auto zu mieten, und der Mieter einer Verschiebung der Anmietung nicht zustimmt, wird dem Mieter der volle Betrag zurückerstattet, wenn er es zuvor auf das Konto eingezahlt hat. Wenn dir dies bereits bei der Buchung wichtig ist, erwähne dies am besten gegenüber dem Fahrzeugbesitzer im Rahmen deiner Buchungsanfrage.

Im Mietzeitraum des jeweiligen Fahrzeuges verhängte Strafgelder zahlt der Mieter.

Salvatorische Klausel: Im Falle, dass eine der obigen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Die oben genannten Mietbedingungen werden anerkannt. Bei Nichtbeachtung/Verstößen ist der Unterzeichner ferner gegenüber dem Vermieter zum unmittelbaren Schadensersatz verpflichtet.

Friedrichshafen, den:____________

Unterschrift des Mieters

Antonija Krezic, Olgastraße 9, 88045 Friedrichshafen

Handy: +491753759775